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Abitur im 4. Fach

Für die Mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach und - falls erforderlich - im 1. bis 3. Abiturfach gibt es keine Änderungen. Die Prüfungsfragen werden weiterhin von dem Fachlehrer gestellt und beziehen sich auf den gesamten Unterricht der Qualifikationsphase (12. bis 13. Schuljahr). Auch für deren Ablauf und Bewertung gibt es keine Veränderungen. 

Die inhaltlichen Vorgaben lassen aber auch Freiräume für schulische Schwerpunkte und für die individuelle Gestaltung des Unterrichts. Denn für die übrigen Unterrichtsreihen gilt nach wie vor der alte Lehrplan und das schulinterne Curriculum. Schülerwünsche können, wenn auch nun stark eingeschränkt, immer noch berücksichtigt werden. 
Die grundlegenden methodischen und inhaltlichen Zielsetzungen sind weiterhin Grundlage für den Unterricht in der Oberstufe und die Prüfungen im Abitur.

Insbesondere für die mündlichen Prüfungen werden die übrigen Unterrichtsinhalte relevant, da diese sich nicht mit denen der schriftlichen Prüfungen überschneiden sollten.