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Informationen zur Unterscheidung von Tatsachenaussagen und Urteilen

„Lehrer X ist ein Mensch“ — „Lehrer X ist ein Trottel“. Welche dieser beiden Aussagen eine Tatsache und welche ein Urteil (These) ist, ist nicht schwer zu unterscheiden. Tatsachenaussagen sind objektiv überprüfbare Aussagen über Sachverhalte, Urteile sind Aussagen, in denen die subjektive Wertung des Sprechers oder einer bestimmten Gruppe zum Ausdruck kommt.
Auch wenn der Unterschied eigentlich klar ist, fällt es doch selbst so genannten Meinungsmachern manchmal schwer, zwischen diesen beiden Formen einer Aussage sauber zu unterscheiden, wie das (authentische!) Beispiel einer Fernsehsendung zeigt, die Gerüchten nachging, ob an der Ermordung des ehemaligen amerikanischen Präsidenten J. F. Kennedy die französische Mafia beteiligt gewesen sein könnte. Am Ende der Sendung wurden die Zuschauer aufgefordert, ihre Meinung zu der Frage einzusenden: „War die französische Mafia an der Ermordung Kennedys beteiligt?“
An diesem Unsinn kann man den Unterschied zwischen einer Tatsachenaussage und einem Urteil gut verdeutlichen. Die Frage, ob die Mafia an der Ermordung beteiligt war oder nicht, zielt auf eine Tatsache, die sich je nach Beweislage als richtig oder falsch erweisen kann, in jedem Fall aber grundsätzlich beweisbar ist. Daher ist es völlig unerheblich, ob irgendein Fernsehzuschauer dies meint oder nicht meint, entscheidend ist, ob genügend Indizien dafür sprechen.
Eine echte Meinungsfrage wäre hier beispielsweise gewesen: „Finden Sie es sinnvoll, dass nach 40 Jahren dieser Fall noch einmal aufgerollt wird?“, denn hierzu kann man unterschiedlich gut begründete Pro- und Contra-Ansichten haben. Grundsätzlich gilt also: Tatsachen können nicht begründet werden, Urteile (Thesen) müssen begründet werden, wenn sie glaubwürdig sein sollen.
Um zu entscheiden, ob etwas eine Tatsachenaussage ist, kann man sich an folgenden vier Kriterien orientieren. Von einer Tatsache spricht man, wenn:

  1. eine wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis oder Gesetzmäßigkeit vorliegt (Die Erde dreht sich um die Sonne);
  2. eine allgemeine Übereinkunft über diesen Sachverhalt besteht (Ein Kilogramm hat 1000 Gramm);
  3. ein konkretes Ereignis oder ein statistisch nachgewiesenes Ergebnis vorliegt (Hitler kam am 30. Januar 1933 an die Macht; 2003 haben 31,6 % der deutschen Schüler ein Abitur oder Fachabitur abgelegt).
  4. ein Sachverhalt einer allgemeinen Erfahrung entspricht (Kriminalität hat oft einen sozialen Hintergrund).

Von einem Urteil und damit einer These kann man – etwas vereinfacht gesagt – sprechen, wenn keines dieser vier Kriterien auf eine Aussage anwendbar ist. Dies heißt natürlich nicht, dass man Tatsachenaussagen nicht bei der Argumentation verwenden könnte; der Verweis auf Tatsachen kann eine oft gute Begründung für Thesen sein, sie können nur keine These sein.