Leistungsbewertung im Fach Geschichte

Die Kriterien zur Bewertung von Leistungen werden in NRW innerhalb der einzelnen Fächer festgelegt,  wenngleich sie auf gemeinsamen, fächerübergreifenden Bestimmungen basieren.

Bei der Leistungsbewertung orientiert sich das KFG und die Fachschaft Geschichte an Standards, die in den Gesetzten und Verordnungen[1] sowie den Fachrichtlinien dargelegt sind, und durch verbindliche Absprachen der Fachkollegen in schulinternen Curricula aber auch Absprachen innerhalb des gesamten Kollegiums spezifiziert werden. Dabei werden die Ziele verfolgt, eine prinzipiell einheitliche Bewertung innerhalb der Schule und zwischen verschiedenen Schulen einer Stadt und des Landes zu erreichen, eine bessere Transparenz und Abstimmung innerhalb der Fächer und zwischen den Fachgruppen und damit eine bessere Verlässlichkeit für Lehrende, Lernende und Eltern zu bewirken.

Die Leistungsbewertung erfolgt ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Die Kompetenzerwartungen im Lehrplan sind jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Der Unterricht und die im Unterricht erfol­genden Lernerfolgsüberprüfungen müssen Gelegenheit geben, grundlegende Kompetenzen, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden, um so einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu gewährleisten. Dabei sind alle Kompetenzbereich zu berücksichtigen. Aufgaben­stellungen mündlicher und schriftlicher Art sollen in diesem Zusammenhang darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der angeführten Kompetenzen zu überprüfen.

Die Kriterien der Leistungsbewertung sollen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt und somit transparent gemacht werden. Sie sollen Verstehens- und Darstellungsleistungen umfassen, wobei die verschiedenen Formen schriftlicher und mündlicher Leistungen in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden sollen.

 

Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch,
    Kurzreferate),schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/ Mappen)
  • kurze schriftliche Übungen sowie
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns
    (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation).

 

Instrumente zur Messung der "Sonstigen Leistung im Unterricht" in der Sekundarstufe I im Fach Geschichte

Referate:

Referate sollen über die verschiedenen Jahrgangsstufenn von einer Leistungs- und Lernprogression gekennzeichnet sein. Eine Orientierung an der Darstellung reiner Sachverhalte ist für die unteren Jahrgänge angemessen, während in späteren Jahrgängen der Vortrag durch eine leitfragenorientierte Darstellung gekennzeichnet sein soll.

Schriftliche Leistungskontrollen:

Bei schriftlichen Leistungskontrollen ist über die verschiedenen Jahrgangsstufen eine Lern- und Leistungsprogression sicher zu stellen. So können Leistungskontrollen in unteren Jahrgangsstufen bspw. durch Lückentexte gekennzeichnet sein, während in der Jahrgangsstufe 9 im Ansatz durchaus ein Sach- oder Werturteil angemessen ist. Schriftliche Lernerfolgskontrollen sind in Anlehnung an das eingeführte Lehrwerk nach jeder Unterrichtseinheit möglich.

Mündliche Leistungskontrollen

Mündliche Leistungskontrollen finden in allen Jahrgängen statt. Dabei werden einerseits implizit Beiträge der Lernenden im Unterricht berücksichtigt, so wie explizit Bedingungen geschaffen, die eine Leistungsmessung ermöglichen. Mündliche Beiträge bilden eine überwiegende Grundlage der Note der Sonstigen Mitarbeit.

Leistungsmessung bei Gruppenarbeit:

Die Leistungsmessung in Gruppenarbeitsphasen erfolgt einerseits über das von der Gruppe erstellte Endprodukt. Darüber hinaus wird durch eine genaue Beobachtung der Gruppenarbeitsprozesse eine Leistungsbewertung sichergestellt.

Weitere Instrumente der Leitungsmessung:

Stunden- und Wochenprotokolle

Hausaufgaben

 

Hinweise zu den Leistungsstufen:

Notenstufe 1: lückenloses Grundwissen, Problembewusstsein bereits vorhanden, selbständige Arbeit

Notenstufe 2: reichhaltige Grundkenntnisse mit unbedeutenden Lücken, weitgehend ohne Hilfe

Notenstufe 3: Grundkenntnisse vorhanden, unsichere Antworten, teils auf Hilfe des Lehrers angewiesen

Notenstufe 4: Grundkenntnisse mit Lücken, Antworten erfolgen nur mit Hilfe des Lehrers

 

Notenverteilung bei schriftlichen Übungen:

Notenstufe 1:                   100 – 90%

Notenstufe 2:                     89 – 75%

Notenstufe 3:                     74 – 60%

Notenstufe 4:                     59 – 45%

 

Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Selbstevaluation für die Sonstigen Leistungen

Abiturprüfungen

Die Vorgaben für das Abitur 2017 und 2018 im Fach Geschichte können auf der Seite des Bildungsportals NRW nachgelesen werden.